775.00 Grundbetrag Appellant, abzüglich Krankenkasse und Unfallversicherung Fr. 509.00) ergibt. In diesem geltend gemachten Bedarf der Ehefrau enthalten sind der hälftige Grundbetrag, Fahrspesen, Telefonkosten, Kosten für EWB, Radio/TV, Krankenkasse, Kosten für Hunde sowie für Buchhalter, AHV-Beiträge, Geschäftsversicherung, Haftpflichtversicherung, Zürich Vorsorgeversicherung, Hausratversicherung, Zahnarztkosten sowie Steuern. Der geltend gemachte Bedarf blieb von Seiten der Appellatin unbestritten.