Die Ehefrau des Appellanten ist 55-jährig, hat keine Nachkommen und stand stets im Berufsleben. Im Jahr 2004 erzielte sie mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Gewinn von Fr. 54'680.00, mithin rund Fr. 4'500.00 pro Monat. In den Jahren 2005 sowie 2007 erlitt sie indessen Verluste. Die Zahlen des Jahres 2006 liegen dem Gericht leider nicht vor.