Der Unterhaltsbeitrag gemäss Ziffer 2.3 der Ehescheidungskonvention betrug seit 1. Januar 2002 Fr. 2'000.00, basierend auf einem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise (Basis Mai 1993 = 100) von 107.2 Punkten, wie dem Scheidungsurteil entnommen werden kann. Dies ergäbe für das Jahr 2007 einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 2'095.00. Damit die Werte überhaupt verglichen werden können, ist eine Indexbereinigung zwingend nötig.