38. Um den Betrag von Fr. 1'700.00 könnte theoretisch der von A. bis und mit Oktober 2011 zu bezahlende Ehegattenunterhaltsbeitrag von Fr. 2'900.00 reduziert werden. Die Kammer geht indes davon aus, dass mit einem höheren Beschäftigungsgrad höhere Gewinnungskosten verbunden sein werden. Im Übrigen soll ein Anreiz zur effektiven Ausdehnung des Arbeitspensums gesetzt werden. Der Unterhaltsbeitrag für B. wird deshalb lediglich um Fr. 1'400.00 reduziert und ab November 2011 auf Fr. 1'500.00 pro Monat festgesetzt.