37. Ab November 2011 wird B. zugemutet, das Arbeitspensum zu erhöhen und Fr. 1'700.00 pro Monat mehr zu verdienen als zur Zeit (vgl. oben). Mit Fr. 4'000.00 monatlich verbleibt die Eigenversorgung von B. aber entgegen der von A. geäusserten Ansicht ungenügend (vgl. Hausheer/Geiser/Aebi-Müller, a.a.O., N 10.77), weshalb weiterhin eine Rente geschuldet ist.