400 Weitere besondere Auslagen für Kinder Private Vorsorge/Lebensversicherungen 7092 Total 36. Damit steht fest, dass bei nunmehr getrennten Haushalten der eheliche Lebensstandard von B. und der Tochter C. Fr. 7'092.00 beträgt. Davon abzuziehen sind der errechnete Kinderunterhaltsbeitrag von monatlich Fr. 1'700.00 und die Kinderzulage von monatlich Fr. 190.00 sowie das von B. aktuell generierte monatliche Nettoeinkommen von rund Fr. 2'300.00. Der Ehegattenunterhalt wird demnach unter den aktuellen Verhältnissen bis und mit Oktober 2011 auf monatlich Fr. 2'900.00 festgesetzt.