Die übrigen vorinstanzlich angenommenen Werte werden übernommen (Miete für C. und B. inkl. NK Fr. 1'900.00, Telecom Fr. 100.00, Private Vorsorge Fr. 400.00) und es kann auf die entsprechende erstinstanzliche Begründung verwiesen werden (vgl. pag. 107f.; vgl. Leuch / Marbach / Kellerhals / Sterchi, Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, 5. Auflage, N. 3 ad Art. 351).