35. Der Grundbetrag beträgt für alleinerziehende Personen Fr. 1'250.00. Dieser soll bei günstigen Verhältnissen grosszügig bemessen werden (vgl. Bähler, Grundzüge der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, S. 4). Die Parteien haben drei Kinder grossgezogen und lebten viele Jahre eine Hausgattenehe. Der Lebensstandard der damals fünfköpfigen Familie war nicht überaus hoch, aber dennoch komfortabel, wie die Tatsache zeigt, dass kaum Ersparnisse geäufnet wurden. Die Kammer trägt diesen Umständen Rechnung und verdoppelt den Grundbetrag auf Fr. 2'500.00.