34. Das Bundesrecht schreibt keine bestimmte Methode vor, wie der nacheheliche Unterhalt festzulegen ist. Die von der Vorinstanz gewählte Methode der familienrechtlichen Existenzminimumberechnung mit allfälliger Überschussverteilung wurde im Zusammenhang mit Eheschutzverfahren und Familieneinkommen von Fr. 6'000.00 bis Fr. 8'000.00 entwickelt (vgl. Hausheer/Geiser/Aebi-Müller, a.a.O., N 10.102; Bähler, Grundzüge der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, S. 3).