Nachehelicher Unterhaltsbeitrag 28. B. verlangt oberinstanzlich einen nachehelichen Unterhalt von monatlich Fr. 4'367.00 bis Ende Oktober 2011, sodann Fr. 3'000.00 bis zum Eintritt von ihr ins ordentliche AHV-Alter. Demgegenüber beantragt A. die Zusprechung von Frauenalimenten in der Höhe von Fr. 1'700.00 monatlich bis und mit Oktober 2011 (vgl. pag. 147). 29. (...) 30. (...)