26. Das Bundesrecht schreibt keine Methode zur Berechnung des Kindesunterhalts vor. Praxisgemäss wird er im Kanton Bern in Prozenten des Einkommens des nicht obhutsberechtigten Elternteils abzüglich Kinderzulagen bemessen (vgl. Bähler, Grundzüge der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, S. 6). Davon ging auch die Vorinstanz aus (vgl. pag 103).