Das Kantonsgericht T. habe also die Adoption vorfrageweise anerkannt. Dieses Urteil sei in Rechtskraft erwachsen, da das Bundesgericht auf eine dagegen erhobene Berufung nicht eingetreten sei (KB 22). Entsprechend habe schon ein Gericht rechtsverbindlich die in Brasilien ausgesprochene Adoption für die Schweiz anerkannt.