Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Appellantin wurde im Jahre 1992 nach brasilianischem Recht adoptiert. Die Eltern wollten die Adoption in der Schweiz anerkennen lassen, die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion trat jedoch, mangels örtlicher Zuständigkeit (die Ehegatten hatten ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz), nicht auf das Gesuch ein. Im Jahre 2000 verstarb der Adoptivvater der Appellantin und hinterliess seine Ehefrau (Appellatin 2), seinen Adoptivsohn (Appellat 1) sowie die Appellantin als mögliche Erben.