Nach Isabelle Berger-Steiner ist für das Gelingen des Beweises der hohen Wahrscheinlichkeit entscheidend, wie viel mehr für als gegen die Wahrheit der Sachverhaltsdarstellung des Hauptbeweisführers spricht. Für die Verwirklichung anderer Sachverhaltsversionen darf gemäss Berger-Steiner beim Beweisgrad der hohen Wahrscheinlichkeit kein ernst zu nehmender Raum bleiben (Isabelle Berger-Steiner in ZBJV 144/2008, S. 294). Es ist somit zu prüfen, wie viel mehr für als gegen das Vorliegen einer HWS- Distorsion spricht. (Würdigung der Beweismittel im vorliegenden Fall führt zur Verneinung der Täuschung/Simulation.)