Unfallanalytische und biomechanische Abklärungen können somit durchaus Sinn machen, da sie insbesondere mithelfen können, die Schwere eines Unfallereignisses korrekt zu bestimmen. Wird die Schwere eines Unfalls verneint, so schliesst dies den natürlichen Kausalzusammenhang nicht aus. Der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgend ist primär auf das medizinische Gutachten abzustellen. Ein biomechanisches Gutachten ist jedoch massgebend, wenn die medizinische Diagnose nicht erhärtet ist. Die Prüfung der natürlichen Kausalität hat demnach zweistufig zu erfolgen.