5.2 Natürliche Kausalität 5.2.1 Bei der natürlichen Kausalität muss der Unfall notwendige Bedingung (conditio sine qua non) der eingetretenen gesundheitlichen Störung gewesen sein. Mit andern Worten darf der Unfall nicht weggedacht werden können, ohne dass auch die eingetretenen gesundheitlichen Störungen entfielen. Dass der Unfall die alleinige oder unmittelbare Ursache der gesundheitlichen Störungen ist, ist nicht erforderlich. Für den Begriff des natürlichen Kausalzusammenhanges genügt, dass das schädigende Ereignis zusammen mit andern Bedingungen die körperliche od. geistige Integrität beeinträchtigt hat