Vorliegend war die natürliche Kausalität zwischen Autounfall und Schleudertrauma bereits anhand der medizinischen Gutachten erstellt, weshalb nicht auf das biomechanische Gutachten abgestellt wurde. Adäquate Kausalität ebenfalls bejaht. Die Schwere des Unfalles (Bagatellunfall) wurde jedoch ebenso wie die Teilursachen (insbes. psychiatrische Vorgeschichte des Klägers und dessen Persönlichkeitsstruktur) sowie die Verletzung der Schadenminderungspflicht im Rahmen der Schadenersatz-Bemessung berücksichtigt, weshalb dem Kläger im Ergebnis lediglich 10 % der geforderten Taggeld- und Invaliditäts-Leistungen zugesprochen wurde. Redaktionelle Vorbemerkungen: