Regeste: Schleudertrauma – Die Prüfung der natürlichen Kausalität zwischen Unfall und geltend gemachten Beschwerden hat zweistufig zu erfolgen. Primär ist auf die medizinischen Gutachten abzustellen. Ein biomechanisches Gutachten, welches sich über die Schwere des Unfalls bzw. über die Harmlosigkeitsgrenze äussert, ist nur dann für die Beurteilung der natürlichen Kausalität massgebend, wenn die medizinische Diagnose nicht erhärtet ist.