Die vorgelegte Schlussrechnung ist dementsprechend zu korrigieren, als dass die vorfinanzierten Unterbringungskosten von CHF 64'663.71, Arztkosten von CHF 120.00 und die vorfinanzierte Entschädigung für die frühere Beiständin von CHF 4'628.00 als Passiven aufzuführen sind (S. 1 der Buchhaltung – Bilanz/Erfolg, Ziff. 2; S. 1 Prüfbericht Revisorat, Ziff. 3.2 f.). Nachdem die Vorinstanz wiedererwägungsweise auf die Nachzahlung der Unterbringungs- und Arztkosten verzichtet hat, kann dies in einem Nachtrag zur Schlussrechnung Erwähnung finden.