Es wäre eben gerade an der Schlussrechnung, diese Vorgänge aufzuzeigen und sämtliche Passiven abzubilden. Nicht zu erfassen ist indessen die (aktuelle) Entschädigung für die Beiständin für die letzte Berichtsperiode, zumal es sich hierbei nicht um vorfinanzierte Kosten handelt (vgl. E. 6.3 oben). Die vorgelegte Schlussrechnung ist dementsprechend zu korrigieren, als dass die vorfinanzierten Unterbringungskosten von CHF 64'663.71, Arztkosten von CHF 120.00 und die vorfinanzierte Entschädigung für die frühere Beiständin von CHF 4'628.00 als Passiven aufzuführen sind (S. 1 der Buchhaltung – Bilanz/Erfolg, Ziff.