Bedingte Forderungen, so etwa vorfinanzierte Massnahmekosten, sind grundsätzlich pro memoria aufzunehmen, solange sie nicht vom Gemeinwesen zur Rückerstattung geltend gemacht resp. solange noch keine direkte Schuldpflicht der betroffenen Person besteht (vgl. E. 6.3 oben). Dies entspricht auch den öffentlich zugänglichen Bewertungsvorgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (vgl. Formular Bewertungsvorgaben – Inventar über den Besitzesstand [Art. 405 ZGB], abrufbar unter: https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/Private-