454 ZGB i.V.m. Art. 73 Abs. 1 KESG). 8.4 Darstellung der Vermögenssituation in Schlussbericht/Schlussrechnung 8.4.1 Die Beschwerdeführerin rügt weiter, dass die Nachforderung der vorfinanzierten Massnahmekosten in der letzten Steuererklärung, im Siegelungsprotokoll, im Schlussbericht und in der Schlussrechnung nicht erwähnt oder passiviert sei. All diese Unterlagen würden ein falsches Bild über die Vermögensverhältnisse vermitteln, weshalb weder ein Erbschaftsinventar noch ein öffentliches Inventar mit Rechnungsruf verlangt worden sei.