Im Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung von B.________ im Tertianum Lindenegg in Kirchlindach hat die Vorinstanz unbestrittenermassen Unterbringungskosten von CHF 153'791.70 vorschüssig bezahlt. Für einen Teil dieser Kosten wurden Akontozahlungen in Höhe von insgesamt CHF 89'127.99 geleistet. Der verbleibende Teil, ausmachend CHF 64'663.71, blieb indes vorfinanziert (vgl. Entscheid vom 11. November 2022). Ab dem 1. März 2022 wurden die Unterbringungskosten direkt im Rahmen der Beistandsrechnung beglichen (vgl. Übersicht stationäre Wohnkosten in den aktenkundigen Kontoblättern 1. April 2022 bis 1. Dezember 2023).