Die Vorinstanz bestreitet indes nicht, dass es im Jahr 2021 zu einem Schaden von ca. CHF 300.00 zufolge nicht verbuchter Kosten gekommen sei. Letztlich brauchen die Steuererklärungen in diesem Zusammenhang aber nicht näher geprüft zu werden. Die hier in Frage gestellte Schlussrechnung weist diesbezüglich keine Fehler resp. falschen Angaben auf (vgl. hierzu auch die aktenkundigen Kontoblätter für den Zeitraum 1. April 2022 - 1. Dezember 2023) und ein all-