Im Jahr 2021 seien rund CHF 300.00 Einkommens- und Vermögenssteuern erhoben worden. Bei den Steuern sei demnach mutmasslich ein finanzieller Schaden in Höhe von CHF 300.00 entstanden, welcher im Schlussbericht nicht ausgewiesen worden sei. 8.1.3 Aus den vorliegenden Akten ist ersichtlich, dass in den Steuererklärungen 2020 bis 2022 behinderungsbedingte Kosten deklariert wurden (vgl. Ziff. 5.5 der fraglichen Steuererklärungen). Die Vorinstanz bestreitet indes nicht, dass es im Jahr 2021 zu einem Schaden von ca. CHF 300.00 zufolge nicht verbuchter Kosten gekommen sei.