8. Die Vorinstanz genehmigte mit Entscheid vom 5. Juni 2024 den Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Zeit vom 1. April 2022 bis 1. Dezember 2023. Die Beschwerdeführerin rügt in diesem Zusammenhang, dass die Führung der Beistandschaft Unzulänglichkeiten und Unterlassungen aufweise, die zur Vermögensverminderung geführt haben könnten. 8.1 Behinderungsbedingte Kosten 8.1.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass in den vorjährigen Steuererklärungen (sicher im Jahr 2021) der Abzug der behinderungsbedingten Kosten unterlassen worden sei.