8. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 300.00 festgesetzt. Sie werden den Erben von B.________ auferlegt. Die Rechnungstellung erfolgt zuhanden von Notar D.________. 9. [Eröffnungsformel] 2. 2.1 Gegen diesen Entscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 4. Juli 2024 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde ans Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern und stellte nachfolgende folgende Rechtsbegehren (pag. 1): 1. Der Schlussbericht vom 3. Mai 2024 und die Schlussabrechnung der Beiständin C.________ für die Zeit vom 1. April 2022 bis 1. Dezember 2023 sei nicht zu genehmigen;