3. C.________ wird vorbehältlich der gesetzlichen Verantwortlichkeit gemäss Art. 454 ZGB entlastet. Für die geleistete Arbeit wird bestens gedankt. 4. Die Entschädigung von C.________ wird auf CHF 2'245.00 festgesetzt. 5. Die bisher vorfinanzierten Entschädigungen betragen insgesamt CHF 4'628.00. 6. Es wird festgestellt, dass der Kanton Bern insgesamt CHF 64'663.71 für die fürsorgerische Unterbringung sowie CHF 120.00 für Arztkosten vorfinanziert hat.