Die Beiständin reichte der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord den Schlussbericht vom 3. Mai 2024 und die Schlussrechnung mit Belegen für die Zeit vom 1. April 2022 bis 1. Dezember 2023 ein. 1.3 Mit Entscheid vom 5. Juni 2024 erkannte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord (nachfolgend: Vorinstanz) Folgendes: 1. Die Beistandschaft für B.________ und das Amt der Beiständin haben per 01.12.2023 von Gesetzes wegen geendet. 2. Der Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Zeit vom 01.04.2022 bis 01.12.2023 werden genehmigt.