1. 1.1 Für B.________ bestand seit dem 31. März 2020 eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210). Als Beiständin war zuletzt C.________ eingesetzt. B.________ wurde zeitweise fürsorgerisch untergebracht. Er ist am 1. Dezember 2023 verstorben. 1.2 Die Beiständin reichte der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord den Schlussbericht vom 3. Mai 2024 und die Schlussrechnung mit Belegen für die Zeit vom 1. April 2022 bis 1. Dezember 2023 ein.