Grundsätzlich müssen die erwachsenen Geschwister zudem einen Beitrag an die Kosten der gemeinsamen Wohnung und Auslagen leisten, was die Auslagen des Vaters reduziert. Entsprechend sollte er grundsätzlich in der Lage sein, an den Unterhalt seiner jüngsten Tochter beizutragen. 23.9 Zusammenfassend ist entgegen der Ansicht der Vorinstanz eine Kindeswohlgefährdung gegeben, da D.________s Anspruch auf väterlichen Unterhalt gefährdet und die Abhängigkeit der Sozialhilfe nicht im Interesse des Kindes ist. Die Unterhaltspflicht des Vaters geht der Sozialhilfe ausserdem vor.