8 der Schlichtungsverhandlung vom 18. August 2022 verfügt er offenbar über ein Einkommen, hat er dort doch Lohnabrechnungen und einen Arbeitsvertrag eingereicht (BB 6). Wie die Beschwerdeführerin zu Recht anbringt, geht der Unterhaltsbeitrag der minderjährigen D.________ gegenüber jenem ihrer volljährigen Geschwister vor (Art. 276a ZGB). Grundsätzlich müssen die erwachsenen Geschwister zudem einen Beitrag an die Kosten der gemeinsamen Wohnung und Auslagen leisten, was die Auslagen des Vaters reduziert.