Die Situation sei stossend: Eine Beistandschaft bedeute für den Kanton einen grossen Verwaltungsaufwand und Massnahmenkosten. Im besten Fall resultiere ein Unterhaltstitel, der die Aufwendungen der Sozialhilfe senke. Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) würde so die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) quersubventionieren, was kaum Sinn und Zweck des Kindesschutzrechts sein könne.