Die Vorinstanz beurteilte die Befürchtungen der Mutter, dass eine Unterhaltsklage den Elternkonflikt verstärken würde, als nachvollziehbar und potentiell kindswohlgefährdend. Hierzu stehe die theoretisch mögliche, jedoch nicht bezifferbare finanzielle Besserstellung von D.________ «in keinem Verhältnis». Ohnehin sei fraglich, ob der Vater überhaupt in der Lage wäre, einen substantiellen Unterhaltsbeitrag zu leisten, da er für die drei älteren Kinder vollumfänglich alleine aufgekommen sei und diese weiterhin bei ihm wohnten.