5. Die Gemeinde Lyss hat am 28. April 2022 gestützt auf Art. 289 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) ein Schlichtungsverfahren i.S. Kindesunterhalt gegen den Vater eingeleitet, das erfolglos blieb (Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland vom 3. März 2023). Das Verfahren hat