1. D.________ (geb. 2011) ist die Tochter von C.________ (nachfolgend Mutter oder Beschwerdegegnerin) und B.________ (nachfolgend Vater oder Beschwerdegegner). Die Eltern liessen sich im Jahr 2010 scheiden. Der Vater hat D.________ am 5. Juli 2011 als seine Tochter anerkannt. Die Eltern haben drei weitere, nun volljährige Kinder, die seit der Scheidung unter alleiniger Obhut des Vaters standen. 2. D.________ lebt seit ihrer Geburt bei der Mutter. Der Vater bezahlt für D.________ keine Unterhaltsbeiträge und es besteht weder eine Unterhaltsvereinbarung noch ein Unterhaltsurteil.