Das ständige Hin und Her zwischen Schule, Kindsmutter, Training und Kindsvater sei für die Kinder sehr stressig und sie seien allgemein zu klein, um für wenige Stunden hin- und hergeschoben oder erst um 19.30 Uhr zurückgebracht zu werden. Der Mitbeteiligte habe auf die Betreuung der Kinder am Montag verzichtet und sie zum Teil auch am Wochenende nicht persönlich in Empfang genommen. Es sei unklar, ob er die Kinder in Zukunft während seiner Betreuungszeiten persönlich betreue. Obwohl die Vorinstanz davon Kenntnis gehabt habe, habe sie ihm mehr Betreuungsanteile zugesprochen.