___ 2021 geschlossene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Gemäss dieser hat der Mitbeteiligte die Kinder ab dem Jahr 2022 jedes zweite Wochenende von Freitag (18.00 Uhr) bis Montag (18.00 Uhr), jeden Montag ab 8.20 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich auf Besuch, während drei Wochen zu sich in die Ferien sowie während der Hälfte der Feiertage zu sich zu nehmen. Die Kindseltern installierten im August 2021 auf freiwilliger Basis eine sozialpädagogische Familienbegleitung. Mit Entscheid vom 2. Dezember 2021 errichtete die KESB Mittelland Süd (nachfolgend: Vorinstanz) für die Kinder eine Beistandschaft und ernannte G.__