1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin/Kindsmutter) und C.________ (nachfolgend: Mitbeteiligter/Kindsvater, bisher als Beschwerdegegner geführt) sind die geschiedenen Eltern von E.________, und F.________. Die Kinder leben unter der Obhut der Beschwerdeführerin. Den Kindseltern kommt die elterliche Sorge gemeinsam zu. Mit Ehescheidungsentscheid vom ________ 2021 genehmigte das Regionalgericht Bern-Mittelland die zwischen den Kindseltern am ________ 2021 geschlossene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen.