Mit Verfügung vom 6. April 2022 lud die Instruktionsrichterin das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zum Verfahren bei und gab ihm Gelegenheit eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen (pag. 55 ff.). 2.8 Mit Schreiben vom 14. April 2022 bat die Beschwerdeführerin um Einräumung einer Frist um nach Eingang der Stellungnahme des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland abschliessende Bemerkungen einzureichen (pag. 59). 2.9 In seiner Stellungnahme vom 6. Mai 2022 beantragte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Gutheissung der Beschwerde vom 3. März 2022 (pag.