3 2.6 Mit Schreiben vom 1. April 2022 teilte auch die Beschwerdeführerin mit, dass sie keine Einwendungen gegen die Beiladung des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland habe (pag. 51). 2.7 Mit Verfügung vom 6. April 2022 lud die Instruktionsrichterin das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zum Verfahren bei und gab ihm Gelegenheit eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen (pag.