Mit Gesuch vom 3. März 2022 (Postaufgabe gleichentags) ersuchte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland um Beiladung im vorliegenden Beschwerdeverfahren (KES 22 161, pag. 31 f.). 2.3 Mit Verfügung vom 7. März 2022 forderte die Instruktionsrichterin die Vorinstanz auf, eine Vernehmlassung einzureichen und Stellung zum Beiladungsgesuch des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland zu nehmen. Ebenso gab sie der Beschwerdeführerin Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Beiladungsgesuch einzureichen (pag. 35 ff.). 2.4 Mit Schreiben vom 22. März 2022 reichte die Beschwerdeführerin ihre Prozessvollmacht nach (pag.