7 schwerde legitimiert (Urteile des Bundesgerichts 5A_112/2015 vom 7. Dezember 2015 E. 2.5.1.3; 5A_124/2015 vom 28. Mai 2015, E. 5.1; 5A_979/2013 vom 28. März 2014 E. 4.2). Indem die Beschwerdeführerin vorbringt, dass sie die Liegenschaftsverwaltung der Liegenschaft am H.________ (Ortschaft) im Interesse von C.________ übernehmen wolle, macht sie keine eigennützigen Zwecke geltend. Vielmehr statuiert die Beschwerdeführerin, dass sie im Interesse der Betroffenen handle. Sie ist daher auch als Dritte nicht zur Beschwerde legitimiert.