Mit anderen Worten muss zwischen der Betroffenen und der nahestehenden juristischen Person ein langjähriges Vertrauensverhältnis vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die juristische Person eine langjährige und umfassende Finanzplanung für die betroffene Person machte (BGE 137 III 67 E. 3.6, vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 5A_391/2013 vom 7. November 2013, E. 2.2, wonach es nicht willkürlich ist, dass das Obergericht des Kantons Thurgau einer GmbH, welche Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien unterbringt und die Beteiligten während des Pflegeverhältnis-