Am 10. Februar 2022 liess die Beschwerdeführerin der Vorinstanz eine von C.________ gleichentags unterzeichnete Generalvollmacht zugehen. Darin ermächtigt sie B.________ als Vertreter der A.________ AG sie in allen Belangen und rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere gegen die Ernennung eines Beistandes, vorbehaltlich er würde als solcher eingesetzt (Beschwerdebeilage 3 und 4).