Er schlage vor, dass C.________ ihm ihren Anteil an der Liegenschaft übertrage und er ihr dafür ein lebenslanges, kostenloses Nutzungsrecht einräumen werde. Er biete an, dass seine AG – die A.________ AG – die Liegenschaft ab sofort verwalten und allfällige Minusbeträge selbst tragen werde (Beschwerdebeilage 5). 1.2 Die Vorinstanz bestätigte mit E-Mailnachricht vom 4. Februar 2022, vom Vorschlag Kenntnis genommen zu haben und versicherte, sich zu melden, sofern der Vorschlag in Betracht komme (Beschwerdebeilage 6). 1.3 Am 10. Februar 2022 liess die Beschwerdeführerin der Vorinstanz eine von C.______