15 Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald sie dazu in der Lage ist. Schliesslich hat die Beschwerdeführerin Rechtsanwältin B.________ den nachforderbaren Betrag zu entrichten, sobald sie dazu in der Lage ist 9. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin B.________ - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt D.________ - der Vorinstanz