8.6 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass während des Aufenthalts von E.________ zusammen mit der Kindsmutter in einem Frauenhaus keine Gefährdung von E.________ erkennbar ist. Ebenso wenig kann bei einem Verzicht auf die Ausdehnung des bisherigen Besuchsrechts von einer Kindeswohlgefährdung ge-