In den Akten finden sich neben verschiedenen Berichten über die begleiteten Besuche auch die Aussagen der Parteien anlässlich ihren Anhörungen durch die KESB und verschiedene Eingaben der Parteien, in welchen diese ihre Sicht der Dinge schildern. Von einer Parteibefragung durch das KESGer sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, weshalb der Beweisantrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wird (antizipierte Beweiswürdigung: Art. 18 Abs. 2 VRPG). 7.2 Ebenfalls in antizipierter Beweiswürdigung abgewiesen wird der Antrag des Beschwerdeführers auf Beizug der Akten des Regionalgerichts Oberland im hängigen Eheschutzverfahren (KES 21 954, pag.