7. 7.1 Die Beschwerdeführerin stellt in ihrer Beschwerde einen Antrag auf Parteibefragung (KES 21 948, pag. 17; wiederholt in der Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2021, KES 21 954, pag. 47). Der für das Beschwerdeverfahren rechtserhebliche Sachverhalt lässt sich aufgrund der Akten hinreichend feststellen. In den Akten finden sich neben verschiedenen Berichten über die begleiteten Besuche auch die Aussagen der Parteien anlässlich ihren Anhörungen durch die KESB und verschiedene Eingaben der Parteien, in welchen diese ihre Sicht der Dinge schildern.